Steuern in Spanien
als Deutscher erklärt
Einkommensteuer, Autónomo, SL, Rentner, Beckham-Gesetz — was du als Auswanderer an der Costa Blanca steuerlich wissen und beachten musst. Mit interaktivem Steuersatz-Rechner.
183 Tage
Steuerpflicht Grenze
19–47%
Einkommensteuer (IRPF)
5.550 €
Persönlicher Freibetrag
DBA
DE–ES Abkommen
Die wichtigsten Steuerarten im Überblick
Was du als Auswanderer an der Costa Blanca kennen musst
Einkommensteuer
IRPFAuf alle Einkünfte als Resident: Gehalt, Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge. Progressiver Stufensatz.
19–47% (progressiv)Grundsteuer
IBIJährliche Gemeindesteuer auf Immobilienbesitz. Richtet sich nach dem Katasterwert der Immobilie.
0,4–1,1% KatasterwertGrunderwerbsteuer
ITPBeim Kauf einer Gebrauchtimmobilie fällig. Valencianische Gemeinschaft: 10% des Kaufpreises.
10% (Valencia)Vermögenssteuer
IPAuf Nettovermögen über Freibetrag. In Valencia: 500.000 € Freibetrag pro Person.
0,2–2,5% über FreibetragKörperschaftsteuer
ISFür Selbstständige mit S.L. (spanische GmbH). Allgemeiner Satz 25%, Neugründungen 15% (erste 2 Jahre).
25% (allg.)Kapitalertragssteuer
IRPF AhorrosAuf Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Investitionen. Progressiv je nach Betrag.
19–28%Wer nach Spanien auswandert und mehr als 183 Tage im Jahr dort lebt, wird steuerlich Resident — und muss sein weltweites Einkommen in Spanien versteuern. Das klingt erstmal nach mehr Aufwand, ist in der Praxis aber für viele günstiger als erwartet: Dank niedrigerer Mieten, günstigerer Lebenshaltung und — je nach Situation — attraktiver Sonderregelungen wie dem Beckham-Gesetz liegt die reale Steuerbelastung oft unter der deutschen.
Wichtig zu verstehen: Das spanische Steuersystem ist progressiv — d.h. nicht das gesamte Einkommen wird mit dem höchsten Satz besteuert, sondern jeder Euro in der jeweiligen Stufe mit dem jeweiligen Satz. Was in der Tabelle nach viel aussieht, trifft in der Realität einen deutlich kleineren Teil des Einkommens als viele denken. Das Chart unten macht das sichtbar.
Der progressive IRPF-Steuersatz — visualisiert
Jede Stufe gilt nur für den Teil des Einkommens, der in dieser Stufe liegt. Nicht das gesamte Einkommen wird mit dem höchsten Satz besteuert.
* 0 € auf den persönlichen Freibetrag (5.550 € Singles, 6.700 € ab 65 J., 8.100 € ab 75 J.). Werte inkl. staatlicher + valencianischer Regionalsteuer.
Wie viel IRPF zahle ich? — Schnellrechner
Grober Orientierungswert — ohne Sonderabzüge, Sozialversicherung oder regionale Abweichungen
Steuer gesamt
–
Effektivsatz
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Netto ca.
–
Orientierungswert ohne Sozialversicherungsbeiträge, Sonderabzüge und individuelle Abzüge. Für genaue Berechnung Gestoría konsultieren.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland–Spanien
Das DBA regelt, welches Land das Besteuerungsrecht hat — damit du nicht in beiden Ländern auf dieselben Einkünfte Steuern zahlst. Als spanischer Steuerresident zahlst du grundsätzlich in Spanien. Aber es gibt wichtige Ausnahmen:
Das DBA ist komplex und hat viele Ausnahmen. Individuelle Steuersituation immer mit einem Steuerberater oder Gestoría klären.
Steuern nach Lebenssituation — was für wen gilt
👴 Rentner in Spanien
Für viele ist das Thema Rentner und Steuern das wichtigste überhaupt. Die wichtigste Unterscheidung: Die gesetzliche deutsche Rente wird in Spanien versteuert (Art. 17 DBA). Eine Beamtenpension hingegen bleibt in Deutschland steuerpflichtig (Art. 19 DBA) — hier zahlt man weiterhin in Deutschland, nicht in Spanien.
Als Rentner über 65 Jahren gilt in Spanien ein erhöhter persönlicher Freibetrag von 6.700 € (ab 75 Jahren: 8.100 €). Da viele Rentner mit ihrer gesetzlichen Rente unterhalb oder knapp über den unteren IRPF-Stufen liegen, ist die tatsächliche Steuerbelastung in Spanien oft niedriger als in Deutschland. Hinzu kommt eine Absetzbarkeit für Renteneinkünfte ("reducción rendimientos del trabajo") von bis zu 2.000 €/Jahr.
Wichtig: Ausländisches Vermögen über 50.000 € muss per Modelo 720 gemeldet werden (Frist: 31. März des Folgejahres). Wer eine private deutsche Rentenversicherung oder Betriebsrente bezieht, sollte die genaue DBA-Zuordnung mit einem Steuerberater klären — hier gibt es Unterschiede je nach Vertragsart.
🧑💼 Autónomo — Selbstständig in Spanien
Wer als Selbstständiger in Spanien arbeitet, meldet sich als Autónomo an und zahlt zwei Arten von Abgaben: IRPF auf den Gewinn und Sozialversicherungsbeiträge (cuota de autónomo). Seit 2023 gilt ein einkommensabhängiges Beitragssystem — die Cuota richtet sich nach dem tatsächlichen Nettogewinn und liegt für neue Autónomos ab ca. 230 €/Monat (geringes Einkommen) bis ca. 590 €/Monat bei höherem Einkommen.
IRPF zahlt der Autónomo quartalsweise vorab (Modelo 130): 20% des Nettoprofits als Vorauszahlung. Am Jahresende erfolgt die endgültige Veranlagung über die normale Steuererklärung. Dazu kommt quartalsweise die IVA-Erklärung (Modelo 303), sofern umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht werden.
Für Neugründer: Wer erstmalig als Autónomo tätig ist und die Voraussetzungen erfüllt, zahlt im ersten Jahr eine reduzierte Cuota (Tarifa Plana: aktuell 80 €/Monat im ersten Jahr). Das macht den Einstieg deutlich günstiger.
🏢 S.L. — Die spanische GmbH
Die Sociedad Limitada (S.L.) ist das spanische Äquivalent zur deutschen GmbH. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz (Impuesto sobre Sociedades, IS) beträgt 25% auf den Unternehmensgewinn. Für Unternehmen mit einem Umsatz unter 1 Million Euro gilt ebenfalls 25%; für Neugründungen in den ersten zwei profitablen Jahren: nur 15%.
Wichtig für die Steuerplanung: Wenn du dir als Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt aus der S.L. auszahlst, ist dieses Gehalt als Betriebsausgabe absetzbar (senkt den S.L.-Gewinn) und wird bei dir als Einkommen über die normale IRPF-Progressive versteuert. Dividendenausschüttungen hingegen unterliegen dem Kapitalertragsteuersatz: 19% auf die ersten ~6.000 €, bis 28% bei höheren Beträgen.
Die Entscheidung zwischen Autónomo und S.L. hängt vom Gewinn ab: Unterhalb von ca. 40.000–50.000 € Jahresgewinn ist der Autónomo oft günstiger. Ab höheren Gewinnen kann die S.L. mit dem niedrigeren Körperschaftsteuersatz attraktiv werden. Eine Gestoría oder ein Steuerberater kann das für die individuelle Situation durchrechnen.
👷 Angestellte in Spanien
Wer in Spanien angestellt ist, zahlt IRPF über den Arbeitgeber als monatliche Quellensteuer (retención) — ähnlich der deutschen Lohnsteuer. Der Arbeitnehmer zahlt außerdem ca. 6,35% seines Bruttogehalts als Sozialversicherungsbeitrag (Seguridad Social, Arbeitnehmeranteil).
Die jährliche Steuererklärung (Campaña de Renta, April–Juni) ist verpflichtend ab ca. 22.000 € Einkommen bei einem Arbeitgeber. Bei mehreren Arbeitgebern oder Einkünften ab 15.000 € ebenfalls. In der Praxis reichen viele Residenten die Erklärung freiwillig ein, da Abzüge (Wohnkosten, Vorsorge, Familienstand) oft zu einer Erstattung führen.
Das Beckham-Gesetz (Ley Beckham / Régimen de Impatriados)
Wer erstmals seinen Steuerwohnsitz nach Spanien verlegt, kann in den ersten 6 Jahren von einem Sonderstatus profitieren: Flat Tax von 24% auf spanische Arbeitseinkünfte bis 600.000 € — statt des progressiven Satzes bis 47%. Seit 2023 ist das Gesetz auch auf Selbstständige (autónomos) und digitale Nomaden ausgeweitet worden. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Wohnsitzverlegung beim Finanzamt gestellt werden. Wer die Frist verpasst, kann das Beckham-Gesetz nicht mehr beantragen.
Modelo 720: Auslandsvermögen melden
Als spanischer Steuerresident bist du verpflichtet, ausländisches Vermögen (Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere) über je 50.000 € per Modelo 720 zu melden. Frist: 31. März des Folgejahres. Die früher exorbitanten Strafen wurden vom EuGH zurückgewiesen — aber die Meldepflicht selbst besteht weiterhin. Nicht zu vergessen: Deutsche Konten, Depot, Immobilien oder Versicherungen mit entsprechendem Wert.
Quellen & Methode 2 offizielle Stellen
Diese Seite stützt sich auf die folgenden offiziellen Stellen. Spanische Behördenpraxis ändert sich laufend — die Inhalte werden regelmäßig gegen die Originalquellen abgeglichen.
Hinweis: Diese Seite ist redaktioneller Ratgeber, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall die Behörde oder eine zugelassene Gestoría konsultieren.
Häufige Steuerfragen
Ab wann bin ich steuerlich Resident?
Ab 183 Aufenthaltstagen/Jahr in Spanien. Auch früher möglich, wenn der Mittelpunkt deines Lebens in Spanien liegt — Familie, Hauptvermögen, Kinder in der Schule.
Muss ich mein deutsches Konto melden?
Ja, wenn der Saldo am 31.12. über 50.000 € liegt. Modelo 720, Frist 31. März. Gilt für alle ausländischen Konten, Immobilien, Wertpapiere.
Brauche ich einen Steuerberater?
Dringend empfohlen, vor allem im ersten Jahr. Eine gute Gestoría mit DBA-Kenntnissen kostet ca. 300–600 €/Jahr und spart in der Regel mehr.
Wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Campaña de Renta: April–Juni jeden Jahres. Verpflichtend ab ca. 22.000 € (ein Arbeitgeber) oder 15.000 € bei mehreren Einkunftsquellen.
Gibt es Arbeitslosengeld in Spanien?
Ja. Die Prestación por Desempleo setzt mindestens 360 eingezahlte Beitagstage voraus. In den ersten 6 Monaten: 70% der Bemessungsgrundlage, danach 50%. Maximum ca. 1.350 €/Monat, Minimum ca. 600 €/Monat. Voraussetzung: Anmeldung beim SEPE und aktive Jobsuche.
Was sind Sozialleistungen für Auswanderer?
Als Resident mit spanischer Sozialversicherung hast du Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung, Arbeitslosengeld und ggf. das Ingreso Mínimo Vital (IMV) — ein steuerfinanziertes Grundeinkommen für einkommensschwache Haushalte (ab ca. 604 €/Monat für Einzelpersonen, 2024). Voraussetzung: mindestens 1 Jahr legaler Aufenthalt.
Wie funktioniert die Autónomo-Sozialversicherung?
Seit 2023 zahlt der Autónomo einkommensabhängige Beiträge. Bei geringem Einkommen ab ~230 €/Monat, bei höherem Einkommen bis ~590 €/Monat. Neugründer zahlen im ersten Jahr nur 80 €/Monat (Tarifa Plana).
Was ist der Unterschied Autónomo vs. S.L.?
Autónomo ist einfacher und günstiger bei Gewinnen unter ~40.000 €/Jahr. Die S.L. (Körperschaftsteuer 25%, Neugründung 15%) wird interessant bei höheren Gewinnen, hat aber mehr Verwaltungsaufwand. Eine Gestoría kann das für deine Situation konkret durchrechnen.
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